1. Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtung und Leistungen zu den am Eingang aushängenden Öffnungszeiten zu nutzen. Sonderregelungen nach Vereinbarung und/oder Aushang. Der Benutzer hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden. Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.
2. Der Kundenausweis muss bei jedem Besuch per Self-Check-In benutzt oder am Empfang vorgewiesen werden. Der Vertrag ist persönlich, kann aber vom Kunden bei Wegzug (mehr als 15km von Amriswil) an eine weitere Person gegen eine Gebühr von Fr. 100.– übertragen werden, sofern diese Person den Vertrag zu den gleichen Konditionen übernimmt.
3. Der Kunde anerkennt hiermit auf eigene Gefahr zu trainieren und schließt jegliche Haftung von Seiten der Natural Premium Training AG aus.
4. Bei Benutzung von Sauna / Wellness / Solarium sind die Empfehlungen und Regeln einzuhalten.
5. Ärztlich verordnete Trainingsdispens (ab 21 Tagen) falls der Kunde die nötigen Nachweise erbringt (z.B. Arztzeugnis, berechtigt zu einem Trainingsstop, wodurch sich der laufende Vertrag nach Ablauf um dieses Zeitguthaben verlängert. Sie geben dem Kunden jedoch nicht das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen.
6. Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind gemäss Vereinbarung zu entrichten. Der Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.
7. Sollte die Monatsrate bei LSV-Plus Vereinbarung nicht abgebucht werden können, wird der Zugang in die Anlage gesperrt und der Gesamtrestbetrag inkl. einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– und Zinsen SOFORT zur Zahlung fällig. Ebenfalls kann die Forderung an ein externes Inkassobüro weitergeleitet werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
8. Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn die Natural Premium Training AG aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, etc.) seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann.
9. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von der Natural Premium Training AG auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden.
10. Jedes Mitglied ist verpflichtet, mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände in die dafür vorgesehenen Schränke unterzubringen und diese abzuschliessen.
11. Die Haftung der Natural Premium Training AG für sämtliche Schäden, Unfälle, Verletzungen und Krankheiten die im Zusammenhang mit dem Trainingsbesuch stehen, richtet sich nach den anwendbaren zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und die Haftung für die Hilfspersonen werden ausgeschlossen. Natural Premium Training AG hält die Kundinnen und Kunden dazu an, die nötige Sorgfaltspflicht walten zu lassen.
12. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und der Natural Premium Training AG wird in Schriftform abgeschlossen. Allfällige Abänderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
13. Gerichtsstand ist der Sitz der Natural Premium Training AG